40. Sitzung FA Finanzberichterstattung

Datum:
19.05.2025 - 19.05.2025
Start:
08:00 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

19.05.2025

Top Start Thema Dokumente
1 08:00 (nicht-öffentlich) -
2 09:00 (nicht-öffentlich) -
3 11:00 EFRAG-DP Cashflow Statement

Der FA FB schloss die Diskussion zum EFRAG-Diskussionspapier (DP) „The Statement of Cash Flows – Objectives, Usages and Issues” ab. Dabei wurden die verbleibenden Kap. 4 (Alternativen zur Kapitalflussrechnung) und 6 (Gezielte Verbesserungen oder umfassende Überarbeitung) erörtert. Im Anschluss wurden Details zum Entwurf einer Stellungnahme besprochen.

Alternativen (oder Ergänzungen) zur Kapitalflussrechnung

Der FA FB sprach sich deutlich gegen eine Abschaffung der Kapitalflussrechnung und deren Ersetzung durch eine der in Kap. 4 des DP dargestellten Alternativen aus. Auch einer möglichen Ergänzung der Kapitalflussrechnung durch die dort vorgeschlagenen Instrumente begegnete der FA FB mit Kritik – etwa im Hinblick auf den Mehrwert einer Überleitungsrechnung zum „Working Capital“ bei einem diversifizierten Konzern.

Gezielte Verbesserungen oder umfassende Überarbeitung

Angesichts der bisherigen Befassung des FA FB mit dem DP und des daraus abgeleiteten geringen Änderungsbedarfs an der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 spricht sich der FA FB für gezielte Verbesserungen und gegen eine umfassende Überarbeitung aus.

Die Kommentierungsfrist für das DP endete am 15. Mai 2025. Der FA FB hatte in seiner 39. Sitzung am 11. April 2025 beschlossen, die heutige 40. Sitzung für eine weitere Erörterung des DP zu nutzen. Die Stellungnahme wird nun schnellstmöglich finalisiert und an EFRAG übermittelt.

4 14:00 Steuerliche Nebenleistungen unter IFRS 18

Der FA FB erörterte den Ausweis von ertragsteuerlichen Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern i.S.d. IAS 12 Ertragsteuern beziehen, in der GuV nach IFRS 18.

Die DRSC-Geschäftsstelle hatte eine Anfrage zum Ausweis von Zinsaufwendungen und -erträgen aus Ertragssteuerverbindlichkeiten und -forderungen (z. B. aufgrund von Steuernachzahlungen nach § 233a AO) in der GuV nach IFRS 18 erhalten. IFRS 18 wurde vom IASB im April 2024 veröffentlicht und enthält insbesondere neue Vorschriften für die Darstellung und den Ausweis in der GuV.

Dem FA FB wurde eine vorläufige fachliche Analyse des DRSC-Mitarbeiterstabs zum Ausweis von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS 18 vorgelegt, die der FA FB in der Sitzung erörterte. Entscheidungen wurden nicht getroffen. Der FA FB wird die Erörterung in seiner nächsten Sitzung fortsetzen.

5 15:00 ASAF-Vorbereitung

Der FA FB befasste sich mit der ASAF-Sitzung am 28. Mai 2025. Einziges Thema ist das mittlerweile ausgewertete Feedback zur Konsultation des ED/2024/6 „Climate-related and Other Uncertainties in the Financial Statements“ ist. Der IASB-Mitarbeiterstab bittet um Rückmeldungen zu (1) den von ihm vorgelegten vorläufigen Empfehlungen sowie (2) den vorgeschlagenen Änderungen an den erläuternden Beispielen.

Zu (1): Der FA FB stellte fest, dass wesentliche Kritikpunkte der im November 2024 durch das DRSC übermittelten Stellungnahme nicht in den Empfehlungen aufgegriffen wurden. Der FA FB kritisierte, dass der Entwurf weiterhin nur Beispiele umfasst, ohne weitere Standardsetzungsinitiativen in Betracht zu ziehen. Es wurde zudem kritisiert, dass die Beispiele nunmehr ausschließlich klimabezogene Unsicherheiten abdecken, obwohl andere Unsicherheiten gleichsam relevant sein können und zu Anwendungsfragen führen.

Zu (2): Der FA FB sah es weiterhin kritisch, dass die Bsp. 1 und 2 Negativmeldungen implizieren. Die vom IASB-Mitarbeiterstab vorgeschlagenen Änderungen räumen die damit verbundenen Kritikpunkte nicht aus. So ist bspw. die Einschränkung auf primäre Nutzer von Finanzinformationen kaum hilfreich, da insb. große Unternehmen eine Vielzahl primärer Nutzer haben können und es nicht sinnvoll scheint, die Berichterstattung an einem bestimmten primären Nutzerkreis auszurichten.

Der FA FB merkte an, dass berichterstattende Unternehmen durch das Projekt Auswirkungen auf ihre Berichterstattung erwarten. Dies impliziert, dass die bisher geplante sofortige Anwendbarkeit ohne konkret festgelegten Erstanwendungszeitpunkt die Unternehmen vor Herausforderungen stellen dürfte.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
10/06/2025