Top | Start | Thema | Dokumente |
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1 | 08:00 | (nicht-öffentlich) | - |
2 | 09:00 |
Interpretationsaktivitäten
Der FA FB wurde über die Themen und Entscheidungen in der IFRS IC-Sitzung im Juni 2025 informiert. Den beiden vorläufigen Agendaentscheidungen zu IFRS 9 stimmte der FA FB zu. Zur endgültigen Agendaentscheidung zu IAS 29 gab es keine weiteren Anmerkungen. Sodann wurde die IFRS IC-Diskussion und die dahinterstehende Bitte des IASB um Aktualisierung früherer Agendaentscheidungen zu IAS 1 aufgrund der Einführung von IFRS 18 (der IAS 1 ersetzt) ausführlich vorgestellt. Zum ersten wurde erläutert, dass und warum IASB und IFRS IC entschieden haben, für einen Großteil der Agendaentscheidungen lediglich referenzierte IAS 1-Tz. zu ersetzen (da diese unverändert von IAS 1 in IFRS 18 übernommen wurden) sowie weitere drei Agendaentscheidungen zurückzuziehen (da die relevanten Tz. aus IAS 1 nicht unverändert übernommen wurden). Zu diesem Vorgehen hatte der FA FB keine Anmerkungen. Zum zweiten wurde vorgestellt, dass weitere zehn frühere Agendaentscheidungen auf solche IAS 1-Textziffern referenzieren, die sich mit IFRS 18 geändert haben. Jedoch sollen diese Agendaentscheidungen nicht zurückgezogen, sondern angepasst wer-den. Daher hat das IFRS IC einen entsprechenden Prüfauftrag erhalten. Daraufhin hat das IFRS IC konkrete Anpassungen jener zehn früheren Agendaentscheidungen diskutiert und formuliert. Diese wurden nun vorgeschlagen und offiziell zur Konsultation gestellt. Diese Änderungsvorschläge will der FA FB in seiner nächsten Sitzung vertiefen und beurteilen. Sodann wird über etwaigen Kommentierungsbedarf entschieden. |
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3 | 10:15 |
PIR zu IFRS 16
Der FA FB wurde erstmals über das am 17. Juni 2025 publizierte IASB-Konsultationsdokument (“Request for Information“, RfI) im Rahmen des Post-Implementation Review (PIR) zu IFRS 16 Leases informiert. Die Befassung diente dazu, die im RfI aufgeführten Themen/Fragen zur Kenntnis zu nehmen und erste Meinungen zu entwickeln. Es ist vorgesehen, eine DRSC-Stellungnahme zu erarbeiten und an den IASB, im Rahmen der bis zum 15. Oktober 2025 reichenden Konsultationsfrist, zu übermitteln. Zur Gesamtbeurteilung des Standards (Frage 1) äußerte der FA FB die Einschätzung, dass dieser grds. wie beabsichtigt funktioniere. Positiv betont wurde, dass die inhaltlichen Regelungen eindeutiger seien als im Vorgängerstandard IAS 17 und das einheitliche Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer eine Verbesserung darstelle. Kritisch angemerkt wurde, dass die Umsetzung (erwartungsgemäß) sehr aufwändig gewesen sei, bspw. weil nicht für alle Sachverhalte ausgereifte IT-Lösungen zur Verfügung standen und manuelle Workarounds nötig waren. Durch die notwendige Bestandsaufnahme aller Miet- und Leasingverträge habe der Aufwand aber auch zu einem besseren Überblick über die vorliegenden Verträge in einem Konzern geführt. Der größte Kritikpunkt liege aber in den vom IASB unterschätzten laufenden Kosten für die Anwendung des Standards. Diese seien, bspw. aufgrund der notwendigen Pflege des jeweiligen Leasingtools und notwendiger Nachjustierungen bei großen Leasingportfolien, bspw. KFZ-Leasing, ohne erkennbaren materiellen Nutzen, deutlich höher als initial erwartet. Ob der hohe Aufwand den Nutzen aus Sicht der Ersteller im Nachhinein rechtfertige, sei unklar. Der IASB solle jedoch bei zukünftigen Standardsetzungsaktivitäten die Erwartung höherer laufender Kosten zugrunde legen. Im Hinblick auf das weitere Vorgehen wurde festgehalten, dass nach anfänglichen Herausforderungen für die wesentlichen Sachverhalte Accounting Policies und Prozesse entwickelt wurden, die in der Praxis gut funktionierten. Es wurde kein Bedarf an wesentlichen Änderungen an IFRS 16 festgestellt, weshalb grundlegende Änderungen des Standards vermieden werden sollten, da diese eher zu weiteren Störungen führen und diese die Vorteile der Änderungen überwiegen würden. Zur Entscheidungsnützlichkeit von Informationen, die sich aus der Anwendung von Ermessen durch den Leasingnehmer ergeben (Frage 2), äußerte der FA FB die Einschätzung, dass ermessensbehaftete Entscheidungen und deren Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit von Informationen ein regelmäßiges und wohl unvermeidliches Thema bei Standardsetzungsaktivitäten seien. Es wurde eingeräumt, dass einzelne Unschärfen bestünden, bspw. in Bezug auf variable Leasingzahlungen und in-substance fixed payments, eine definitive Regelung aber auch nicht in allen Sachverhalten zutreffend wäre. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass judgement aufgrund der unterschiedlichen facts and circumstances der Unternehmen und der Verträge notwendig sei und damit auch umgegangen werden könne. Hinsichtlich der Entscheidungsnützlichkeit von Informationen über die Zahlungsströme des Leasingnehmers aus dem Leasingverhältnis (Frage 3) hatte der FA FB wenige Anmerkungen. In Bezug auf die erforderliche Angabe des total cash outflow wurde angeführt, dass eine derartige Angabe für kreditfinanzierte Käufe nicht notwendig sei, obwohl Kauf- und Leasingentscheidungen gleichbehandelt werden sollen. Aus diesem Grund und weil der Abschreibungsaufwand und Zinsaufwand als Proxy für die Mittelabflüsse aus Leasingverhältnissen dienen könne, sollte erörtert werden, ob diese Angabepflicht verzichtbar sei. Angeregt wurde zudem, die DRSC-Stellungnahme zum EFRAG-DP zur Kapitalflussrechnung auf Leasing-spezifische Themen durchzusehen. Die Erörterung der ausstehenden Themen des RfI wird in der nächsten FA-Sitzung fortgesetzt. |
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4 | 11:30 | (nicht-öffentlich) | - |
5 | 13:30 |
DEA IFRS 19
Dem FA FB wurde der Entwurf einer DRSC-Stellungnahme an EFRAG zur vorläufigen Indossierungsempfehlung zu IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschafts-pflicht: Angaben vorgelegt. Der FA FB beschloss geringfügige Änderungen und verabschie-dete die Stellungnahme. Die DRSC-Geschäftsstelle wird die Stellungnahme überarbeiten und fristgerecht an EFRAG übermitteln. |
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6 | 14:00 | (nicht-öffentlich) | - |
7 | 15:00 | (gestrichen) | - |
Titel | Datum |
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04/08/2025 |
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