44. Sitzung FA Finanzberichterstattung

Datum:
10.10.2025 - 10.10.2025
Start:
08:30 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

10.10.2025

Top Start Thema Dokumente
9 08:30 (nicht-öffentlich) -
10 09:30 Interpretationsaktivitäten

Der FA FB wurde über die Themen und Entscheidungen der IFRS IC-Sitzung im September 2025 informiert.

Zur vorläufigen Agenda-Entscheidung zu IFRS 18 (Klassifizierung von FX-Effekten aus konzerninternen Darlehen) wurde zunächst berichtet, dass dieses Thema bereits lange vor der Eingabe und Erstbefassung im IFRS IC aufkam – sowohl beim DRSC als auch EFRAG und dem IASB. Die aufgeworfene Frage ist daher in zahlreichen IFRS 18-Einführungsprojekten ungeklärt und harrt dringend einer echten Klärung. Insofern scheint die vorläufige Agenda-Entscheidung gerade keine Klarheit zu bringen.

Einige Unternehmen haben dies ebenfalls vorläufig so eingeschätzt. Auch der FA FB teilt dies und bestätigt, dass die Entscheidung unglücklich und nicht nützlich ist. Insb. sei der zugrundliegende Sachverhalt in der Eingabe zu vereinfacht ausgestaltet und reflektiere nicht die ökonomische Realität solcher Transaktionen im Konzernverbund. Auch wurde vom IFRS IC nicht aufgegriffen, dass für die Klassifizierung ausschlaggebend sein sollte, wie die zugrundeliegende Transaktionskette im Konzernverbund und Konzerntreasury gestaltet ist. Folglich sollte die Klassifizierung zwar nicht will­kürlich, aber von den Umständen abhängig und daher unterschiedlich möglich sein. Dies scheint vom IFRS IC nicht hinreichend thematisiert. Insgesamt spricht aus Sicht der FA FB-Mitglieder mehr für Sichtweise II (gemäß IFRIC Update), der zufolge die Klassifi­zierung nicht gemäß IFRS 18.52 zwingend als „operativ“ erfolgt. Gleichwohl ist und bleibt die Prinzipienfrage, ob die der Klassifizierung zugrundeliegenden Posten auf Konzernebene trotz Eliminierung relevant sind, klärungswürdig. Zu guter Letzt wird auch der Prozess, trotz eines Split-Votums im IFRS IC eine (vorläufige) Agenda-Entscheidung zu treffen, als bedenklich angesehen.

Insgesamt sieht der FA FB Bedarf für eine Stellungnahme hierzu. Die Diskussion soll in der nächsten FA FB aber noch vertieft werden.

Zur vorläufigen Agenda-Entscheidung zu IFRS 16 (Stromspeicher-Leasing) hatte der FA FB keine Anmerkungen.

Des Weiteren wurde über die IFRS IC-Diskussionen zum IASB-Projekt „BCDGI“ sowie zum IASB-Projekt „Statement of Cashflows“ berichtet. Der FA FB hatte hierzu eben­falls keine weiteren Anmerkungen.

11 10:30 (nicht-öffentlich) -
12 11:30 (nicht-öffentlich) -
13 13:30 PIR zu IFRS 16

Dem FA FB wurde der Entwurf der DRSC-Stellungnahme zu dem am 17. Juni 2025 publizierten IASB-Konsultationsdokument (“Request for Information“, RfI), im Rahmen des Post-implementation Reviews (PIR) von IFRS 16 Leases, vorgelegt.

Im Stellungnahmeentwurf wurden die vom FA FB in seiner 42. und 43. Sitzung geäußerten Einschätzungen und Ansichten zu den Fragenkomplexen des IASB berücksichtigt. Zudem wurden in der am 26. September 2025, gemeinsam mit dem IASB, der EFRAG und den Standardsetzern aus Österreich (AFRAC) sowie der Schweiz (FER), durchgeführten Outreach-Veranstaltung zum RfI gewonnene Erkenntnisse in den Entwurf der Stellungnahme aufgenommen.

Der FA FB erörterte die vorgeschlagenen Formulierungen und stimmte diesen jeweils zu. Die einzige vorzunehmende Änderung bezieht sich auf Frage 3 und die nach IFRS 16.59 (b)(ii) notwendige Angabe künftiger Zahlungen für noch nicht ausgeübte zukünftige Verlängerungsoptionen. Der FA FB unterstützte die im Rahmen der Outreach-Veranstaltung erhaltene Rückmeldung, dass diese Angabe sehr aufwändig sei und der Nutzen unklar wäre, insb. weil es letztendlich zur Angabe einer wenig aussagekräftigen Gesamtzahl führe. Im Gegensatz zum Entwurf der Stellungnahme, welcher stattdessen eine Angabe der Zahlungen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens, bspw. innerhalb von 12 Monaten, vorschlug, solle in der finalen Stellungnahme die Streichung dieser Angabepflicht angeregt werden. Zukünftige Zahlungen, welche reasonably certain sind, seien in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen. Der Angabe darüberhinausgehender nicht-sicherer Zahlungen wird kein ausreichender Informationsnutzen beigemessen.

Die DRSC-Stellungnahme wird im Rahmen der bis zum 15. Oktober 2025 reichenden Konsultationsfrist an das IASB übermittelt.

14 14:30 DRSC Interpretation 4 (IFRS) – steuerliche Nebenleistungen

Dem FA FB wurde ein Entwurf zur Überarbeitung der DRSC Interpretation 4 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS vorgelegt. Anlass der Überarbeitung ist die Verlautbarung von IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss, der vom IASB im April 2024 veröffentlicht wurde und künftig IAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzt. Mit dem vorgelegten Entwurf soll die DRSC Interpretation an die neuen Ausweisvorschriften für die Gewinn- und Verlustrechnung von IFRS 18 angepasst werden.

Der FA FB erörterte den Entwurf und äußerte einige Anmerkungen. Der Entwurf ist entsprechend zu überarbeiten. Der FA FB wird den überarbeiteten Entwurf im Umlaufverfahren verabschieden. Der Entwurf soll anschließend im Oktober 2025 veröffentlicht und zur Konsultation gestellt werden. Die Kommentierungsfrist soll rund vier Monate betragen, d.h. bis zum 28. Februar 2026.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
28/10/2025