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| 1 | 08:30 | (nicht öffentlich) | - |
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Interpretationsaktivitäten / IFRS 18
Der FA FB befasste sich erneut mit der vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC zu IFRS 18 / Ausweis von FX-Umrechnungseffekten bei innerkonzernlichen Darlehen. In dieser Sitzung wurde das bisherige FA FB-Meinungsbild vertieft, zudem jüngste Erkenntnisse aus dem DRSC-Anwenderforums zu IFRS 18 vorgestellt, und schließlich der vorliegende Entwurf der DRSC-Stellungnahme abgestimmt. Vom Anwenderforum wurde berichtet, dass einige Teilnehmer die Sichtweise I, andere hingegen die Sichtweise II des IFRS IC (siehe IFRIC Update) teilen. In den jeweiligen Umsetzungsprojekten wurden oder werden entsprechend teils Sichtweise I, teils Sichtweise II konkret umgesetzt. Damit ist das Meinungsbild auch in der Praxis offensichtlich gespalten und andererseits die Festlegung von Klassifizierung/Ausweis im Rahmen der Implementierung nahezu abgeschlossen. Auf Basis dieser Aussagen sowie der früheren FA FB-Äußerungen wurde der DRSC-Stellungnahmeentwurf erstellt und dem FA FB kurz erläutert. Im Stellungnahmeentwurf wird erstens das geteilte Meinungsbild zur Klassifizierungsfrage und die beiden vom IFRS IC bestätigten Sicht- bzw. Klassifizierungsweisen kritisch angesprochen. Dazu war noch zu klären, welche konkrete Empfehlung der FA FB in der Stellungnahme formulieren möchte. Der FA FB bestätigte die bisherigen Aussagen. Ergänzend wurde vom FA FB geäußert, dass konkret Standardsetting durch das IFRS IC zur Klärung der Fragestellung angeregt werden soll. Für diese Anregung fehlt allerdings derzeit noch eine Einigung und entsprechende Aussage des FA FB, ob künftig eine bestimmte Klassifizierung festgelegt (und falls ja, welche) oder ein faktisches Wahlrecht (ggf. mit Zusatzangaben) gewährt werden soll. Der FA FB äußerte daraufhin einheitlich, dass keine der beiden derzeitigen IFRS IC-Sichtweisen (Pflichtausweis „operativ“ vs. Ausweis analog dem zugrundeliegenden Posten) einem sachgerechten Ausweis gerecht würden. Somit sollte angeregt werden, dass das IFRS IC nochmals erörtert Zweitens wird im Stellungnahmeentwurf angesprochen, dass neben dem konkreten Sachverhalt als Basis der Agendaentscheidung noch weitere ähnliche Fragestellungen bestehen bzw. nach und nach aufkommen, die jedoch nicht adressiert werden. Die Agendaentscheidung ist daher nur begrenzt nützlich. Hierzu hatte der FA FB keine weiteren Anmerkungen. Schließlich wird im Stellungnahmeentwurf das Vorgehen des IFRS IC, insb. eine (vorläufige) Agendaentscheidung bei geteiltem Meinungsbild, kritisiert. Diesbezüglich regen einige Mitglieder des FA FB an, zum konkreten Verfahren – Agendaentscheidung mit oder ohne Einigung vs. Standardsetting – eher keine Anregung zu formulieren. Die Stellungnahme soll entsprechend angepasst und schließlich im Umlaufverfahren finalisiert werden. |
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| 3 | 10:30 | (nicht öffentlich) | - |
| 4 | 11:00 |
DRSC Interpretation 4 (IFRS)
Dem FA FB lag zur Diskussion der Entwurf der DRSC Interpretation Nr. 5 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS (E-DRSC Interpretation 5) vor. Dieser Interpretationsentwurf stellt eine Neufassung der DRSC Interpretation 4 (IFRS) dar und soll diese ersetzen. Eine Änderung der DRSC Interpretation 4 (IFRS) wurde aufgrund der Veröffentlichung von IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss und der damit verbundenen Ablösung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses durch den IASB im April 2024 erforderlich. Der Entwurf schlägt insbesondere neue Regelungen zum Ausweis von ertragsteuerlichen Nebenleistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS 18 vor. E-DRSC Interpretation 5 wurde vorbehaltlich einiger redaktioneller Änderungen verabschiedet. Der Interpretationsentwurf soll zeitnah auf der Website des DRSC veröffentlicht und zur Konsultation gestellt werden. |
| Titel | Datum |
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03.11.2025 |
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