Top | Start | Thema | Dokumente |
---|---|---|---|
1 | 12:30 | (nicht-öffentlich) | - |
2 | 14:30 |
Omnibus Simplification Package
Der DRSC-Mitarbeiterstab stellte dem GFA den Inhalt des Omnibus-1-Vorschlags vor und ging dabei detailliert auf die entworfenen Änderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, Taxonomieberichterstattung und den Sorgfaltspflichten ein. Der GFA hinterfragte die Operationalisierung von „Nachhaltigkeitsinformationen, die typisch sind für Unternehmen einer Branche/eines Sektors (Informationen, die in eine Branche typischerweise (mit-)geteilt werden“. Hintergrund ist der KOM-Vorschlag zur geänderten Ausgestaltung des sog. Value Chain Cap, die von nicht berichtspflichtigen Unternehmen der Wertschöpfungskette berichtspflichtiger Unternehmen einzuholenden Informationen auf jenes Maß zu beschränken, welches durch einen freiwillig anwendbaren Standard sowie die o.g. sektortypischen Informationen determiniert wird. Es wurde festgestellt, dass bestimmte Sektor-Initiativen bzw. Datenplattformen (z.B. Catena X, Ecovadis) eine etablierte praktische Grundlage für den Value-chain-cap bieten, welche entsprechend berücksichtigt werden sollten. Kritisch hinterfragt wurde der für den Anwendungsbereich der Berichterstattung gem. Art. 8 TaxVO vorgeschlagene Schwellenwert von 450 Mio. € bzw. dessen Anwendbarkeit auf Unternehmen der Finanzindustrie, insb. bei Banken, für die der Zinsüberschuss (nicht Zinserträge) die relevante Größe sei. Hier sei eine Klärung durch den europäischen Gesetzgeber notwendig. Weitere Feststellungen des GFA betrafen den Wortlaut zum Berichtsformat (unklare Formulierung zur Frage „Offenlegungs- oder Aufstellungslösung bei der elektronischen Auszeichnung). Zudem wurde festgestellt, dass die i.Z.m. der Taxonomieberichterstattung intendierten Erleichterungen ins Leere liefen. Zwar würde sich der Berichtsumfang reduzieren; die vorgelagerten Analyse- und Dokumentationserfordernisse blieben aber unverändert, und diese nähmen den größten Anteil des Aufwands seitens der Unternehmen ein. Der GFA nahm zudem zur Kenntnis, dass ein Gesetzentwurf in den US-Senat eingebracht wurde, der es bestimmten US-amerikanischen Unternehmen sowie deren Tochterunternehmen verbieten würde, die Nachhaltigkeits-Sorgfaltspflichten der CSDDD oder ähnlichen Regulierungen zu befolgen (Kurzname: Prevent Regulatory Overreach from Turning Essential Companies into Targets Act oder PROTECT USA Act of 2025). |
|
3 | 15:45 |
Immaterielle Werte
Das DRSC plant DRS-Konkretisierungen zur CSRD-Berichtspflicht über die wichtigsten immateriellen Ressourcen. Diese sind jedoch nicht von den Omnibus-Überlegungen betroffen. Auf den bisherigen Befassungen im GFA aufbauend stellte der Mitarbeiterstab den aktuellen Stand der Arbeiten vor. Diskussionsschwerpunkte bildeten: das Eingehen auf Besonderheiten in unterschiedlichen Segmenten, die Darstellung von Änderungen im Zeitablauf und die Aufnahme von Beispielen zu unterschiedlichen Kategorien immaterieller Ressourcen. Der GFA beschloss, Angaben zu Besonderheiten in unterschiedlichen Segmenten und Angaben zu Änderungen im Zeitablauf zu empfehlen. Ferner beauftragte der GFA die AG „Immaterielle Werte“, weitere Beispiele zu den unterschiedlichen Kategorien immaterieller Ressourcen auszuarbeiten. Darüber hinaus informiert der Mitarbeiterstab über die Aktivitäten des IASB im Rahmen des Forschungsprojekts „Intangible Assets“ und über die einschlägigen Aktivitäten weiterer Standardsetzer und Institutionen. Der IASB erörterte im Februar und März die Ergebnisse von Outreach-Aktivitäten. Es folgen Konsultationen mit seinen beratenden Gremien, wie z.B. ASAF und GPF. Der IASB plant, auf seiner Sitzung im Mai 2025 Entscheidungen zu Projektinhalten und -gestaltung zu treffen. |
|
4 | 16:45 |
ESMA-Konsultation zur Überarbeitung der ESEF-VO
Der GFA diskutierte den Konsultationsentwurf zur Änderung des in der ESEF-VO festgelegten technischen Regulierungsstandards (ESEF-RTS). Zu den Vorschlägen zur elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung Angesichts der Vorschläge der KOM zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist bereits absehbar, dass sich die Berichterstattung sowohl für die ESRS- als auch für Taxonomieangaben ändern wird, was auch Änderungen an den XBRL-Taxonomien erforderlich machen wird. Dies bedeutet, dass berichtspflichtige Unternehmen ihre Berichterstattungsprozesse für ESEF gemäß den aktuellen Vorschlägen anpassen müssen, obwohl bereits absehbar ist, dass diese Berichterstattungsprozesse bald wieder geändert werden müssten. Der GFA sprach sich deshalb dafür aus, die Übergangszeit bis zur Verabschiedung der Vorschläge zur Änderung des ESRS Sets 1 (inkl. der CSRD und deren Umsetzung in nationales Recht) für einen umfassenden Field Test zu nutzen. Ohne einen Field Test kann keine aussagekräftige und umfassende Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden. Eine solche Analyse ist jedoch notwendig, um die Vorschläge richtig zu bewerten. Der GFA fordert, dass in einem ersten Schritt eine umfassendere Überprüfung der Frage, ob ESEF noch zweckmäßig ist, erfolgt und die Bedürfnisse der Nutzer in Bezug auf ESEF-Berichte untersucht werden (d. h., ob und wie Nutzer von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten ESEF-Berichte verwenden und inwieweit Nutzer Angaben im ESEF verwenden möchten). In einem zweiten Schritt sollten Änderungen der Auszeichnungsregeln, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten sind, in Betracht gezogen werden. Auch hierfür sollte ein Field Test durchgeführt werden. Der GFA befürchtet, dass wenn die Vorschläge nicht einem vorherigen Field Test unterzogen werden, viele Herausforderungen und Probleme bei der Anwendung auftreten könnten, die hätten vermieden werden können. Daher sollte keine Auszeichnung erforderlich sein, bis die Ergebnisse des Field Tests vorliegen. Die Ergebnisse des Field Tests und der Kosten-Nutzen-Analyse sollten zur Festlegung der Anforderungen für Phase 1 der elektronischen Nachhaltigkeitsberichterstattung herangezogen werden. Sollten Unternehmen dennoch (ohne die Ergebnisse eines vorherigen Feldtests abzuwarten) verpflichtet werden, Nachhaltigkeitsangaben nach den aktuellen Vorschlägen auszuzeichnen, sollten die Anforderungen frühestens für ab dem 1.1.2027 beginnende Geschäftsjahre gelten. Berichtspflichtigen Unternehmen, Softwareanbietern und Prüfern des Nachhaltigkeitsberichts bleibt damit ausreichend Zeit sich vorzubereiten. Zudem soll vor Beginn jeder neuen Phase ein Post-Implementation Review (PIR) der Auszeichnungsregeln dieser Phase 1 durchgeführt werden, um festzustellen, ob die Anforderungen geändert werden müssen. Festlegung und Umsetzung der nachfolgenden Phasen soll daher an das Ergebnis der PIR geknüpft werden. Das DRSC wird der ESMA eine Stellungnahme fristgemäß bis 31.3.2025 übermitteln. Zu den Vorschlägen zur elektronischen Finanzberichterstattung siehe TOP 13 (38. Sitzung des FA FB) |
|
5 | 17:45 |
Änderungen des Due Process Handbook (IFRS Foundation)
Der GFA setzte die Befassung mit den Vorschlägen für Änderungen des Due Process Handbook fort. Zudem wurde der Entwurf der DRSC-Stellungnahme besprochen. Der GFA erklärte sich mit den Aussagen und dem Wortlaut im Stellungnahmeentwurf einverstanden. Zusätzlich soll eine Anmerkung aufgenommen werden, die darauf hinweist, dass etwaige Kriterien zur Abwägung, ob/warum Anwendungsfragen nach einem PIR zu einen Standardsetting-Projekt führen (oder nicht), auch abgeglichen werden müssen mit den Kriterien, welche im Rahmen einer Agendakonsultation oder bei der Priorisierung innerhalb des IASB-Arbeitsprogramms („Prioritisation Framework“) angewendet werden. Die Stellungnahme soll ohne weiteren Umlauf finalisiert und an die IFRS-Stiftung übermittelt werden. |
Titel | Datum |
---|---|
|
09/04/2025 |
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen