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Investmentgesellschaften – ESRS-Konsolidierungskreis
Der GFA befasste sich mit der Frage, ob die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung von Muttergesellschaften, die Investmentgesellschaften sind, in den ESRS einer Sonderregelung unterworfen werden sollen. Hintergrund sind Unterschiede zwischen nationalen Rechnungslegungsnormen für den Konzernabschluss (Einbeziehungspflicht) und anderslautende Regelungen in den IFRS (IFRS 10, Einbeziehungsverbot bei Vorliegen der Kriterien). Der GFA bekräftigte seine Position, dass der Kreis der einbezogenen Unternehmen für den Konzernabschluss und den konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht grundsätzlich übereinstimmen sollten. Der GFA sprach sich damit gegen eine Ausnahmeregelung für Investmentgesellschaften aus. Somit soll der konsolidierte Nachhaltigkeitsbericht weiterhin auf die im Finanzbericht konsolidierten Unternehmen abstellen; unabhängig davon, ob die Finanzberichte für vergleichbare Unternehmen in Abhängigkeit der Anwendung der IFRS oder nationaler GAAP voneinander abweichen. Insbesondere soll für die in den konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht einbezogenen Unternehmen nicht auf eine lediglich hypothetische Anwendung des IFRS 10 rekurriert werden, da hiermit Abweichungen der Berichtseinheit Vorschub geleistet würden. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass hinsichtlich potenzieller Gründe für solche Abweichungen zu differenzieren sei: Werden Tochterunternehmen aufgrund ihrer finanziellen Unwesentlichkeit nicht vollkonsolidiert (Konzernabschluss), so obliegt dies der Entscheidung des Mutterunternehmens, welches entsprechend die in IFRS bzw. nationaler GAAP gewährten Wahlrechte nutzt. Bzgl. der Investmentgesellschaften enthält IFRS 10 jedoch kein Wahlrecht, sondern ein Konsolidierungsverbot. Der GFA schlussfolgerte, dass sich im Fall von Investmentgesellschaften der Kreis der in den konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht einbezogenen Unternehmen nach den entsprechenden Ge- bzw. Verboten richten muss, welche durch das Mutterunternehmen für den (finanziellen) Konzernabschluss zu beachten sind. |
Titel | Datum |
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07/07/2025 |
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