22. Sitzung FA Finanzberichterstattung

Datum:
20.11.2023 - 20.11.2023
Start:
08:30 Uhr
Ort:
Videokonferenz
Veranstalter:
DRSC

20.11.2023

Top Start Thema Dokumente
1 08:30 nicht öffentlich -
2 10:15 nicht öffentlich -
3 11:45 Vorbereitung ASAF Meeting Dezember

Der FA FB wurde über die Themen der ASAF-Sitzung am 4. Dezember 2023 informiert und um Meinungsäußerung insb. zu den in den ASAF-Sitzungsunterlagen gestellten Fragen gebeten.

Zum IASB-Projekt „Primary Financial Statements“ (ASAF TOP 2) wurde der FA FB zunächst überblicksartig über den Zweck, den Zeitplan und die Maßnahmen, die der IASB zur Unterstützung der Implementierung und der einheitlichen Anwendung von IFRS 18 einzusetzen gedenkt, informiert. Hierzu äußerte der FA FB, dass die Implementierung von IFRS 18 – im Gegensatz zu IFRS 15 und IFRS 17 – weniger ermessensbehaftet sein wird, sodass seitens des IASB keine umfangreichen begleitenden Materialien erforderlich zu sein scheinen. Vor diesem Hintergrund erscheine auch die Einrichtung einer Transition Ressource Group (TRG) nicht notwendig. Hingewiesen wurde ferner darauf, dass die Veröffentlichung von Informations- oder sonstigen begleitenden Materialien kurz vor dem Zeitpunkt der Erstanwendung eine erfolgreiche Implementierung beeinträchtigen kann. Insofern sei darauf hinzuwirken, dass – wie in der ASAF-Sitzungs­unterlage aufgezeigt – kurz vor dem Zeitpunkt der Erstanwendung keine neuen Schulungsunterlagen veröffentlicht werden sollten.

Zum IASB-Projekt „Climate-related and Other Uncertainties in the Financial Statements“ (ASAF TOP 3) wurde dem FA FB zunächst ein Update zu den aktuellen IASB-Entscheidungen zu diesem Projekt gegeben. Zudem wurden die für die kommende ASAF-Sitzung aufgeworfenen Fragen vorgestellt und diskutiert. Diese Fragen betreffen die Ausgestaltung möglicher Beispiele zur Klarstellung der Anforderungen der IFRS an die Berichterstattung über klimabezogene und andere Unsicherheiten. Der FA FB regt an, dass bei den Beispielen der Fokus nicht auf Fragen der Wesentlichkeit liegen sollte. Zum einen hat der IASB beschlossen, sich zunächst nicht weiter mit der Wesentlichkeitsanalyse für solche Angaben zu befassen. Zum anderen ist die Anwendung der für die Weiterentwicklung vorgeschlagenen Beispiele (C und K) in der Praxis derzeit nicht einheitlich. Ob solche „Negativ-Meldungen“ erforderlich seien, sei fallabhängig und nicht durchgängig in der Praxis etabliert. Der FA FB weist darauf hin, dass es zudem geeignetere Anhaltspunkte für Beispiele für solche Angaben gäbe. Hier wurde insbesondere die Generalklausel angesprochen, für die entsprechende Beispiele entwickelt werden könnten. Die weiteren vom IFRS Staff vorgeschlagenen Fact Patterns für die Ausgestaltung von Beispielen wurden ebenfalls kritisch gesehen, da durch diese Beispiele keine Weiterentwicklung für den Umgang mit klimabezogenen Unsicherheiten erkennbar sei. Vielmehr würde dadurch bereits gängige Praxis bestätigt (z.B. Berücksichtigung der Auswirkung klimabezogener Unsicherheiten für ECL). Im Ergebnis schlägt der FA FB vor, die Möglichkeiten für andere Anknüpfungspunkte für die Ausgestaltung von einschlägigen Beispielen auszuloten.

Zusätzliche Dokumente

Titel Datum
Ergebnisbericht
08.12.2023