DRÄS 6 - Anpassungen in den Standards nach BilRUG

Veröffentlichung:
21.04.2016
Inkrafttreten:
01.01.2016

Hinweis zur Bestellung
Die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) können hier in gedruckter Form oder als online-Datenbank beim Schaeffer-Poeschel-Verlag bestellt bzw. (für jeden Standard einzeln) als .PDF-Datei bei Genios erworben werden.

Status: Vom BMJV bekannt gemacht

Verabschiedung des DRÄS 6 durch das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) am 21. April 2016. Bekanntmachung der deutschsprachigen Fassung gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 21. Juni 2016 (BAnz AT 21.6.2016 B1).

Überarbeitete Standards

Die Änderungen des deutschen Bilanzrechts durch das BilRUG erforderten eine Anpassung bereits verabschiedeter Deutscher Rechnungslegungs Standards. Mit dem Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 6 (DRÄS 6) wird somit vor allem das Ziel verfolgt, das BilRUG in den DRS zu berücksichtigen. Ferner sollen die Standards an andere Gesetzesänderungen, wie etwa die Capital Requirements Regulation oder das neue Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst angepasst werden. Schließlich werden im Rahmen des DRÄS 6 redaktionelle oder klarstellende Änderungen an den Standards vorgenommen werden, die der Angleichungen innerhalb der DRS sowie der Beseitigung formaler Unstimmigkeiten dienen.

Änderungen an DRS 3 Segmentberichterstattung, DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss, DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss, DRS 13 Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern, DRS 17 (geändert 2010) Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder, DRS 18 Latente Steuern, DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises, DRS 20 Konzernlagebericht und DRS 21 Kapitalflussrechnung.

Außerkraftsetzung des DRS 3-10 Segmentberichterstattung von Kreditinstituten und des DRS 3-20 Segmentberichterstattung von Versicherungsunternehmen.

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