30. Oktober 2015

23. Öffentliche Sitzung des DRSC verasbschiedet DRS 24

Das DRSC verabschiedete heute in seiner 23. Öffentlichen Sitzung den DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss.
Der Standard ist prospektiv auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, anzuwenden. Für die bis zum Erstanwendungszeitpunkt erworbenen oder selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände haben die Unternehmen die Möglichkeit, die bisherige Bilanzierung beizubehalten oder diese an die Vorschriften dieses Standards anzupassen.
DRS 24 wird dem BMJV zwecks Bekanntmachung gemäß § 342 Abs. 2 HGB vorgelegt.

Einen Mitschnitt der Sitzung finden Sie hier.