Home Nachrichten Bekanntmachung von DRÄS 13
28. Juli 2023
Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 27. Juli ist der Deutsche Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 13 (DRÄS 13) durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.
Gegenstand des DRÄS 13 sind Änderungen am DRS 20 Konzernlagebericht und DRS 21 Kapitalflussrechnung. Mit dem Änderungsstandard werden Regelungen zu den folgenden Themenbereichen in DRS 20 und DRS 21 ergänzt:
Der Änderungsstandard ist erstmals zu beachten für das nach dem 31. Dezember 2022 beginnende Geschäftsjahr. Eine frühere vollumfängliche Anwendung ist zulässig.