6. Juli 2020

Bundesrat billigt ESEF

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2020 verabschiedeten Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (Beschluss des Bundesrats).

Mit dem Gesetz wird Artikel 4 Abs. 7 der EU-Transparenzrichtlinie umgesetzt, wonach Jahresfinanzberichte mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format, ESEF) erstellt werden müssen (wir berichteten).

Das Gesetz ist in der Fassung der Beschlussempfehlung und Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz abrufbar (Link ).

Das Gesetz wurde noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet.