Home Nachrichten CSDDD: Vorläufige politische Einigung erzielt
14. Dezember 2023
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 14. Dezember 2023 eine vorläufige politische Einigung zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) im Zuge der Trilogverhandlungen verkündet. Die vorläufige politische Einigung wird in den kommenden Wochen noch formell vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet werden. Die CSDDD wird dabei voraussichtlich zu einer Überarbeitung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) führen.
Hintergrund: Die Europäische Kommission hatte im Februar 2022 einen Legislativvorschlag zur CSDDD veröffentlicht. Unternehmen werden verpflichtet, ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt zu verringern. Dabei gelten die neuen Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette, welche die vorgelagerten Geschäftsbeziehungen (wie Zulieferer) und nachgelagerte Aktivitäten (wie Vertrieb oder Recycling) umfasst. Können nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte oder die Umwelt bei Geschäftspartnern nicht verhindert oder beendet werden, müssen die Geschäftsbeziehungen als letztes Mittel eingestellt werden. Die neuen Sorgfaltspflichten sind in die Unternehmenspolitik und das Risikomanagement zu integrieren.
Die Veröffentlichung der finalen EU-Vorschriften steht noch aus. Folgende Informationen sind jedoch schon aus den Pressemitteilungen des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union ersichtlich:
persönlicher Anwendungsbereich
Hilfestellungen
Übergangsplan
Sanktionierung und Haftung
Das DRSC verfolgt weiterhin die Entwicklungen zur CSDDD, speziell im Hinblick auf neue Berichtspflichten und deren Verbindung im Hinblick auf andere EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).