Home Nachrichten CSDDD: Zustimmung auf Ebene des Rats der Europäischen Union
24. Mai 2024
Am 24. Mai 2024 stimmte der Rat der Europäischen Union einem Kompromisstext zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zu, nachdem bereits das Europäische Parlament am 24. April 2024 zugestimmt hatte. Bevor der Kompromisstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann, muss er noch von den Präsidenten beider EU-Institutionen unterzeichnet werden. Anschließend müssen die EU-Mitgliedstaaten die CSDDD innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Die CSDDD wird zu einer Überarbeitung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) führen.
Die Anwendung der CSDDD insb. für EU-Unternehmen wird schrittweise eingeführt:
Das Bundesministerium der Justiz hat am 22. März 2024 den Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen veröffentlicht. Nach dem RefE soll die Berichtspflicht nach § 10 Abs. 2 LkSG entfallen, wenn ein Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht (freiwillig) erstellt und dieser geprüft wird. Der Nachhaltigkeitsbericht ist dann anstelle des Berichts gem. § 10 Abs. 2 LkSG auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen (§ 10 Abs. 5 und 6 LkSG-E) und beim BAFA einzureichen (§ 12 Abs. 3 LKSG-E). Alle weiteren Pflichten (insb. §§ 6 Abs. 2, § 8 Abs. 2 LkSG) bleiben erhalten. Das DRSC veröffentlichte ein Briefing Paper als Übersicht und eine Stellungnahme inkl. Ergänzung zum RefE.