16. Dezember 2022

CSRD im EU-Amtsblatt erschienen

Am heutigen 16. Dezember 2022 ist die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Änderung der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) und weiterer europäischer Rechtsakte hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen.

Mit diesem formalen Akt ist der Legislativ-Prozess zur CSRD abgeschlossen. Das Plenum des Europäischen Parlaments hatte dem Trilog-Text am 10. November 2022 zugestimmt, die Annahme durch den Europäischen Ministerrat erfolgte am 28. November.

Gem. Artikel 7 der Richtlinie tritt diese am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, d.h. am 5. Januar 2023.

Das DRSC hatte kurz nach der politischen Einigung im Trilog ein Briefing Paper mit den wesentlichen Neuregelungen in der Bilanzrichtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Ein weiteres Briefing Paper über die von der EFRAG an die Europäische Kommission übermittelten Entwürfe der Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung folgte im November.