5. Januar 2023

CSRD tritt am 5. Januar 2023 in Kraft

Die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist heute am 5. Januar 2023 in Kraft getreten (Artikel 7 CSRD). Die CSRD löst die bisherige CSR-Richtlinie (Richtlinie 2014/95/EU) ab und ändert u.a. die Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU). EU-Mitgliedstaaten haben die neuen Vorschriften bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.

Erste Nachhaltigkeitsberichte sind grundsätzlich für ab dem 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahre offenzulegen, wobei Unternehmen, die bisher nicht in den persönlichen Anwendungsbereich der CSR-Richtlinie fielen, Nachhaltigkeitsberichte erst für spätere Geschäftsjahre offenzulegen haben (Artikel 5 Abs. 2 CSRD).

Das DRSC hatte den gesamten Legislativprozess begleitet und u.a. eine Stellungnahme zum CSRD-Entwurf vom April 2021 abgegeben. Zur finalen CSRD veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper. Zudem gab das DRSC eine Stellungnahme zu den Konsultationsentwürfen für European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ab, welche die Berichtspflichten der CSRD konkretisieren (Artikel 29b Bilanzrichtlinie n.F.). Zu den finalen ESRS-Entwürfen, die der Europäischen Kommission übergeben wurden, haben wir ebenfalls ein Briefing Paper veröffentlicht.