Home Nachrichten CSRD-Umsetzungsgesetz: BMJ veröffentlicht Stellungnahmen
14. Mai 2024
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 13. Mai 2024 die Stellungnahmen veröffentlicht, welche zum Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) übermittelt wurden. Nach einer überschlägigen Durchsicht durch das DRSC wurden folgende Themen am häufigsten (in abnehmender Anzahl) in den Stellungnahmen aufgegriffen:
Hintergrund: Am 22. März 2024 veröffentlichte das BMJ den RefE zur Umsetzung der Vorschriften der CSRD. Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie insb. zur EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) und muss bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Berichtspflichten der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) konkretisiert, welche als delegierte Rechtsakte keine nationale Umsetzungsgesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten erfordern und für betroffene Unternehmen unmittelbar gelten. In Deutschland werden ab dem Geschäftsjahr 2024 schrittweise bis zu 13.000 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben der CSRD bzw. der ESRS verpflichtet.
Am 25. März 2024 veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper zum RefE. Das Briefing Paper gibt einen Kurzüberblick über die neuen Vorschriften zur Umsetzung der CSRD. Das DRSC hatte dem BMJ am 19. April 2024 seine Stellungnahme zum RefE und am 30. April 2024 eine Ergänzung zur Stellungnahme übermittelt.