Home Nachrichten CSRD-Umsetzungsgesetz: DRSC spricht sich gegen Rückwirkung aus
17. April 2026
Das DRSC hat dem für das CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UG) federführenden Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 17. April 2026 ein Schreiben übermittelt. In diesem positioniert sich das DRSC gegen eine Rückwirkung der Berichtspflichten, wie im gemeinsamen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen SPD und CDU/CSU zum Regierungsentwurf (RegE) vorgeschlagen.
Aus Sicht des DRSC sollte das Gesetzgebungsverfahren bis zur parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden, um zum einen zügig Rechtssicherheit zu schaffen und zum anderen den betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit zur Umstellung ihrer Berichts- und Prüfungsprozesse zu gewähren. Auch aus diesem Grund ist die in Artikel 3 im o.g. Änderungsantrag enthaltene Rückwirkung gem. Artikel 96 Abs. 1 Satz 1 und in Artikel 97 Abs. 1 Satz 1 EGHGB-E („für ein nach dem 31. Dezember 2024 beginnendes Geschäftsjahr“) klar abzulehnen. Ungeachtet der Frage, ob eine Rückwirkung rechtlich zulässig ist, würde sie für berichtspflichtige Unternehmen einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen und die Rechtsunsicherheit weiter erhöhen.
Hintergrund:
Die CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) ist eine Änderungsrichtlinie insbesondere zur BilanzRL (Richtlinie 2013/34/EU) und hätte ursprünglich bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Der deutsche Gesetzgeber kam dieser Pflicht bisher nicht nach, wobei die damaligen EU-Vorschriften mittlerweile mehrfach geändert wurden. Bereits 2024 wurde ein Gesetzentwurf veröffentlicht, welcher durch das Ende der Ampelkoalition aber nicht mehr in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Berichtspflichten der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) konkretisiert, welche als delegierte Verordnung keine nationale Umsetzungsgesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten erfordern und für betroffene Unternehmen unmittelbar gelten. Auch die ESRS werden derzeit geändert (das DRSC berichtete).
Das BMJV hatte am 10. Juli 2025 den Referentenentwurf und am 3. September 2025 den RegE zum CSRD-UG veröffentlicht. Das DRSC übermittelte am 21. Juli 2025 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf an das BMJV.
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