27. September 2024

CSRD-Umsetzungsgesetz: Erste Beratungen in Bundestag und Bundesrat

Am 26. September 2024 wurde der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; Richtlinie (EU) 2022/2464) in erster Lesung im Bundestag beraten.

Die Redebeiträge von Benjamin Strasser (FDP; parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz), Stephan Mayer (CDU/CSU) und Fabian Jacobi (AFD) sind über die Mediathek des Deutschen Bundestags abrufbar. Esra Limbacher (SPD), Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) und Nina Warken (CDU/CSU) gaben ihre Reden zu Protokoll.

Im Anschluss erfolgte, wie in der Tagesordnung vorgeschlagen, die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Rechtsausschuss, den Wirtschaftsausschuss, den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie den Haushaltsausschuss. Bei den anstehenden Ausschussberatungen wird der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen.

Am 27. September 2024 erfolgte daraufhin der erste Durchgang im Bundesrat. Hier ist der Redebeitrag von Florian Herrmann (CSU; Freistaat Bayern) über die Mediathek des Bundesrats abrufbar. Zuvor hatte der Freistaat Bayern einen Plenarantrag eingereicht und gefordert, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Aussetzung der CSRD einsetzen solle.

Hintergrund:

Das Bundeskabinett hat am 24. Juli 2024 den Regierungsentwurf (RegE) eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD beschlossen, zu dem das DRSC am 1. August 2024 zwei Briefing Paper veröffentlichte. Zuvor hatte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 22. März 2024 einen Referentenentwurf (RefE) veröffentlicht. Das DRSC veröffentlichte ein Briefing Paper als Übersicht zum RefE und hat zudem am 19. April 2024 seine Stellungnahme und am 30. April eine Ergänzung an das BMJ übermittelt.

Über den Auftakt der Beratungen in Bundesrat und Bundestag berichtete das DRSC am 23. September 2024.