5. Juli 2022

Deutscher Bundestag beschließt Sondervorschriften zur Bilanzierung regulatorischer Ansprüche und Verpflichtungen

Der Deutsche Bundestag hat am 24. Juni 2022 Änderungen des Energierechts (sog. EnWG-Osternovelle 2022) beschlossen.

Eine der Änderungen betrifft die handelsrechtliche Bilanzierung von regulatorischen Ansprüchen und Verpflichtungen der Transportnetzbetreiber. Sie wurde aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Klimaschutz und Energie eingebracht. Der Vorlage gingen intensive Beratungen von Vertretern der involvierten Bundesministerien und der Bundesnetzagentur mit betroffenen Unternehmen voraus, in die u.a. auch das DRSC direkt eingebunden wurde.

Die neue Regelung stellt einen Präzedenzfall dar, in dem ein Bilanzierungssachverhalt branchenbezogen außerhalb des HGB geregelt wird. Konkret wurde in den EnWG ein neuer § 21b eingefügt. Danach gilt bei Betreibern von Transportnetzen im Rahmen des Anreizregulierungssystems der regulatorische Anspruch, der sich aus einer negativen Differenz auf dem Regulierungskonto zwischen den tatsächlich erzielbaren Erlösen und den geplanten Kosten eines Kalenderjahres einerseits sowie den zulässigen Erlösen und den tatsächlich entstandenen Kosten eines Kalenderjahres andererseits ergibt, als Vermögensgegenstand im Sinne von § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB. Der Betrag eines regulatorischen Anspruchs ist bei Transportnetzbetreibern, die nicht klein im Sinne von § 267 HGB sind, in der Bilanz unter dem Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ gesondert auszuweisen und im Anhang zu erläutern. Bei Transportnetzbetreibern, die einen Konzernabschluss aufstellen, gilt dies für die Konzernbilanz und den Konzernanhang entsprechend.

Am 8. Juli 2022 befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetzesbeschluss. Der federführende Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen.