17. November 2020

DRÄS 11 zur Änderung des DRS 18 Latente Steuern

Das DRSC hat am 16. November 2020 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 11 (DRÄS 11) verabschiedet.

Mit DRÄS 11 wird DRS 18 Latente Steuern geändert. Seit seiner Verabschiedung im Jahr 2010 wurde DRS 18 keiner inhaltlichen Überprüfung unterzogen. Aus diesem Grund sowie vor dem Hintergrund der aufgetretenen Anwendungsfragen zur Bilanzierung latenter Steuern sowohl handelsrechtlich als auch international beschloss der HGB-FA, die Regelungen des Standards zu überprüfen.

Mit dem DRÄS 11 wird somit das Ziel verfolgt, Anwenderfragen zu adressieren und Unklarheiten im Standard zu bereinigen. Zudem werden einige redaktionelle Änderungen am Standard vorgenommen.

Der Änderungsstandard ist erstmals zu beachten für das nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Geschäftsjahr. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen gegenüber E-DRÄS 11 befindet sich hier.

Darüber hinaus werden mit DRÄS 11 einige wenige redaktionelle Anpassungen an DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) und DRS 26 Assoziierte Unternehmen vorgenommen.