6. Dezember 2018

DRSC äußert sich zum ARUG II

Heute hat das DRSC seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG (ARUG II) an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übermittelt.

Das DRSC unterstützt den Vorschlag des BMJV, die zweite Aktionärsrechterichtlinie im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre ohne unangemessene Zusatzbelastung für die Wirtschaft in das deutsche Recht umzusetzen. Gleichwohl lässt der RefE einige Fragen unter Anderem zum Vergütungsbericht unbeantwortet. Darauf wird in der Stellungnahme detailliert eingegangen, die hier heruntergeladen werden kann.