29. Juni 2026

DRSC/AFRAC: Deutsche Übersetzung von Fachbegriffen zum ESRS Set 1 an EU-Kommission übermittelt

Am 26. Juni 2026 haben das DRSC und das Austrian Financial Reporting Advisory Committee (AFRAC) der Europäischen Kommission eine Liste systematisch überprüfter deutscher Übersetzungen zentraler Fachbegriffe aus ESRS 1 bis ESRS S1 sowie ESRS G1 des derzeit geltenden ESRS Set 1 übermittelt.

Diese systematisch überprüften Übersetzungen sollen die Europäische Kommission bei der Erstellung der deutschen Sprachfassung der überarbeiteten ESRS im Rahmen der bevorstehenden Veröffentlichung des delegierten Rechtsakts unterstützen. DRSC und AFRAC verfolgen dabei das Ziel, zu einer qualitativ hochwertigen deutschen Sprachfassung beizutragen und so den Bedarf nachträglicher Änderungen zu minimieren, die voraussichtlich mit erheblichem Aufwand und beträchtlichem Ressourcenaufwand verbunden wären.

Hintergrund:

Im Anschluss an die allgemeinen Änderungen der deutschen Sprachfassung des ESRS Set 1, die durch die Berichtigung OJ L, 2024/90457 vom 9. August 2024 vorgenommen wurde, hat eine gemeinsame Projektgruppe von DRSC und AFRAC eine weitergehende systematische Überprüfung der deutschen Übersetzung durchgeführt.

Seit September 2024 haben DRSC und AFRAC über ihre gemeinsame Projektgruppe die Übersetzungen zentraler Fachbegriffe (Englisch–Deutsch) in ESRS 1 bis ESRS S1 sowie ESRS G1 des aktuell geltenden ESRS Set 1 systematisch überprüft und erfasst. Im Rahmen dieser Überprüfung wurden zahlreiche Begriffe und Formulierungen identifiziert, deren Übersetzungen unpräzise sind oder innerhalb der ESRS nicht einheitlich verwendet werden. Auf dieser Grundlage wurde eine Liste sämtlicher geprüfter Begriffe erstellt, einschließlich Anmerkungen oder Verbesserungsvorschlägen.