19. Dezember 2022

DRSC-Empfehlungen an EFRAG zur Erarbeitung von sektorspezifischen Standards

Das DRSC hat heute einen Brief an EFRAG (in cc an die Europäische Kommission) zu sektorspezifischen ESRS versandt. Das Ziel des Briefs ist es, der EFRAG in einem frühen Stadium einige Empfehlungen auf hoher Ebene zu übermitteln, um die Entwicklung des ersten Sets von sektorspezifischen Standards zu unterstützen. Der Brief enthält folgende drei Empfehlungen:

  1. Klare Abgrenzung der Sektoren unter Berücksichtigung der Art und Weise, wie die Unternehmen und ihre Rechnungslegungssysteme organisiert sind, und basierend auf dem Nachhaltigkeitsprofil der Unternehmen;
  2. Fokussierung auf die für den jeweiligen Sektor relevanten Berichtsanforderungen und Beschränkung der Berichtsanforderungen auf das notwendige Minimum;
  3. Nutzung internationaler sektorspezifischer Standards und Kongruenz mit denen.

Gemäß aktueller Planung der EFRAG sollen für 41 Sektoren sektorspezifische ESRS erarbeitet werden, ein Teil davon soll im Set 2 enthalten sein. Die ersten Entwürfe der sektorspezifischen ESRS werden voraussichtlich im Frühjahr 2023 zur Konsultation gestellt. Die finalen Entwürfe sollen der Europäischen Kommission im November 2023 übergeben werden.

Die ersten finalen sektorspezifischen ESRS sollen schließlich bis Juni 2024 von der Europäischen Kommission als delegierter Rechtsakt verabschiedet werden.