10. Oktober 2024

DRSC-Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland: Rückmeldefrist 31. Oktober 2024

Die im März 2024 mit einem Online-Fragebogen gestartete zweite Phase der Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland ist, wie berichtet, auf große Resonanz gestoßen. Planmäßig sollte der Fragebogen am 23. September 2024 geschlossen werden.

Während des Befragungszeitraums wurde deutlich, dass durch eine Verlängerung der Rückmeldefrist eine Erhöhung der Rücklaufquote erreicht wird. Um allen Interessierten noch die notwendige Zeit zur Beantwortung zu geben, hat das DRSC beschlossen, die Frist zu verlängern und den Fragebogen erst am 31. Oktober 2024 zu schließen.

Somit gilt weiterhin für all diejenigen, die noch nicht teilgenommen haben: Wir laden jedes Unternehmen herzlich zur Teilnahme ein – unabhängig davon, ob es die IFRS anwendet.

„Wir möchten mit unserer Evaluation einen Beitrag zur effektiven und effizienten Finanzberichterstattung leisten und Impulse zur Entlastung deutscher Unternehmen liefern. Eine adressatenorientierte und differenzierte Betrachtung ist für eine repräsentative Erhebung sehr wichtig; denn nicht für alle Unternehmen sind die IFRS gleichermaßen geeignet und zweckmäßig. Das DRSC hat deshalb verstärkte Anstrengungen unternommen, um von mittelständischen Unternehmen Rückmeldungen einzuholen. Es zeichnet sich ab, dass diese Bemühungen erfolgversprechend sind“, kommentierte Prof. Dr. Sven Morich, Vizepräsident des DRSC den aktuellen Stand der Evaluation.

Die vorliegende Befragung richtet sich explizit auch an alle Unternehmen als Ersteller von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB. Sie ist in Form eines Online-Fragebogens ausgestaltet. Jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland kann direkt unter dem folgenden Link teilnehmen:

DRSC-Umfrage | Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland

Für Rückfragen steht das Projektteam des DRSC (Ilka Canitz canitz@drsc.de, Peter Zimniok zimniok@drsc.de und Rico Chaskel chaskel@drsc.de) sehr gerne zur Verfügung.

 

Zum Hintergrund:

Aufbauend auf den Stakeholder-Interviews der Phase 1 der Evaluation, wendet sich die Phase 2 zielgerichtet an die einzelnen Stakeholder-Gruppen, beginnend mit der Gruppe der Ersteller. Neben der Betrachtung des Status Quo (de lege lata) erfolgt im Rahmen der Befragung auch eine Erhebung des Meinungsbilds zur Einführung einer etwaigen optionalen Anwendung der IFRS im Jahresabschluss (de lege ferenda). Dazu möchte das DRSC erheben,

  • inwieweit grundsätzlich ein Interesse bzw. Bedarf an einem Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss in Deutschland besteht,
  • unter welchen Voraussetzungen Unternehmen eine Anwendung der IFRS im Einzelabschluss in Betracht ziehen würden, und
  • wie ein solches Wahlrecht nach Ihrer Ansicht ausgestaltet sein sollte.

Der geschätzte zeitliche Aufwand für die Beantwortung des Fragebogens liegt bei ca. 15 Minuten. Um sich mit den Fragen vor der Beantwortung vertraut zu machen, steht auch eine pdf-Version des Fragebogens zur Verfügung. Alle Angaben werden streng vertraulich und die Daten anonymisiert behandelt.

Weiterführende Informationen zum Hintergrund und zum Ablauf der Gesamtstudie haben wir in einem Leitfaden zusammengestellt.

Zum Abschluss von Phase 1 und Beginn von Phase 2 veranstaltete das DRSC am 21. März 2024 eine Podiumsdiskussion, bei welcher auch die Zwischenergebnisse aus Phase 1 erörtert wurden. Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie in der zugehörigen Pressemitteilung.