6. September 2018

DRSC Interpretation 4 (IFRS) verabschiedet

Der IFRS-FA des DRSC hat gestern in seiner 69. Sitzung die DRSC Interpretation 4 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS einstimmig verabschiedet.

Gegenstand der Interpretation ist die Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern i.S.d. IAS 12.5 beziehen (ertragsteuerliche Nebenleistungen), in einem Abschluss, der nach den IFRS aufgestellt wurde, wie sie in der EU anzuwenden sind.

In der Interpretation wird die Anwendung von IAS 37 auf die steuerliche Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO festgelegt sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Ansatz, Bewertung und Ausweis steuerlicher Nebenleistungen aufgezeigt. Zudem wird klargestellt, dass eine Änderung der Bilanzierungsweise infolge dieser Interpretation keine Fehlerkorrektur, sondern eine Methodenänderung i.S.d. IAS 8 darstellt.

Vor der Verabschiedung der Interpretation hat der IFRS-FA die – teilweise kritischen – Anmerkungen in den Stellungnahmen zu dem am 16. Juli 2018 veröffentlichten Entwurf einer DRSC Interpretation (IFRS) Nr. 1 intensiv diskutiert und gewürdigt.

Um den Entscheidungsprozess des IFRS-FA deutlich zu machen, beschloss er, sein Feedback auf die Rückmeldungen in den Stellungnahmen in einem separaten Papier zusammenzufassen und voraussichtlich im Oktober 2018 zu veröffentlichen.

Der Text der Interpretation entspricht im Wesentlichen dem Entwurf mit einigen wenigen redaktionellen Änderungen in Tz. 8, 10 und B7. Ferner wurden in der Begründung in Tz. B6 die Sätze 5 und 6 gestrichen.