Home Nachrichten DRSC kommentiert vorgeschlagene Änderungen an IAS 28
20. April 2026
Das DRSC hat heute seine Stellungnahme zu dem am 19. Februar 2026 veröffentlichten Entwurf ED/2026/1 Amendments to the Fair Value Option for Investments in Associates and Joint Ventures (Proposed amendments to IAS 28) an das IASB übermittelt.
Darin wird der vom IASB festgestellte Klarstellungsbedarf bestätigt. Es wird jedoch eine uneingeschränkte Fair-Value-Option favorisiert, da diese als stärker prinzipienbasierte Alternative angesehen wird, welche es allen Unternehmen ermöglichen würde, Beteiligungen an assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und somit Informationen in einer Weise zur Verfügung zu stellen, die aus Sicht des Unternehmens für die Adressaten seines Abschlusses am nützlichsten ist.
Die (begrenzten) Vorschläge des IASB können allein unter Berücksichtigung zeitlicher Restriktionen durch den angestrebten Gleichlauf mit IFRS 18 nachvollzogen werden. In diesem Falle sei jedoch zeitnah die weitere grundlegende Befassung mit dieser vielfach geäußerten Forderung angeraten.
Angemerkt wird ferner, dass durch den ED das von manchen Versicherungen praktizierte split accounting nicht adressiert werde, beispielsweise hinsichtlich der Möglichkeit eines grandfatherings. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass bereits Auslegungsfragen zu den vorgeschlagenen Regelungen des ED bestehen, insbesondere zur Lesart von Tz. BC16 in Bezug auf den Umfang der für die Fair Value Option in Frage kommenden Beteiligungen, die einer zusätzlichen Klarstellung bedürfen.
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