10. Juli 2015

DRSC nimmt Stellung zu einem BMJV-Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat ein Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie (Richtlinie 2014/95/EU vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU)) in deutsches Recht vorgelegt.

Mit der CSR-Richtlinie werden bestimmte große Unternehmen zur Bereitstellung von Informationen zu nichtfinanziellen Aspekten (wie Arbeitnehmer-, Umwelt- und Sozialbenews_lange, Bekämpfung von Korruption) sowie zur Diversität bei der Zusammensetzung von Aufsichts-. Leitungs- und Kontrollgremien verpflichtet.

Das DRSC befürwortet in seiner Stellungnahme an das BMJV die geplante 1:1-Umsetzung der CSR-Richtlinie in deutsches Recht, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die neuen Berichtsanforderungen umsichtig in die bestehende Lageberichterstattung eingefügt werden sollten.