9. Februar 2016

DRSC nimmt Stellung zum ED/2015/11 Applying IFRS 9 with IFRS 4

Das DRSC hat gestern seine Stellungnahme zum ED/2015/11 Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts an den IASB übermittelt.

Darin befürwortet das DRSC den Vorschlag, sowohl (1) den Overlay Approach als auch (2) die vorübergehende Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 optional anzubieten, da der Nutzen der beiden Ansätze von der jeweiligen Unternehmenssituation abhängt.

Das DRSC weist in seiner Stellungnahme jedoch deutlich darauf hin, dass für deutsche Versicherungsunternehmen lediglich die Anwendung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 in Frage kommt, da nur dieser Ansatz die Bedenken vollumfänglich adressiert.

Grundsätzlich stimmt das DRSC den Regelungen des Entwurfs zu und schlägt lediglich kleine Änderungen vor.