1. Oktober 2020

DRSC nimmt Stellung zum IASB ED/2019/7

Das DRSC hat am 30. September 2020 seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2019/7 General Presentation and Disclosures an den IASB übermittelt.

Darin unterstützen wir ausdrücklich die Zielsetzung des IASB, die Vergleichbarkeit in der Berichterstattung der Leistung eines Unternehmens (durch die Vorgabe einer neuen Struktur und die Einführung von Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Angaben zu sog. Management Performance Measures) sowohl im Zeitablauf als auch im Unternehmensvergleich zu verbessern.

Ungeachtet dieser grundsätzlichen Unterstützung weisen wir jedoch in unserer Stellungnahme daraufhin, dass die Vorschläge in Teilen:

  • wahrscheinlich nicht zum gewünschten Ergebnis führen werden, da die Anforderungen nicht hinreichend klar genug formuliert sind, um verständlich, prüfbar und durchsetzbar zu sein und zu einer konsistenten Anwendung beizutragen,
  • auf falschen oder unvollständigen Annahmen darüber beruhen, was die gegenwärtigen IT-Systeme und -Landschaften in den Unternehmen im Hinblick auf die Datenverfügbarkeit und -generierbarkeit leisten können und was nicht, was möglicherweise zu einer wesentlich anderen Kosten-Nutzen-Bewertung einzelner Vorschläge führt,
  • wahrscheinlich zu einer besseren Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung führen werden, allerdings um den Preis einer Beeinträchtigung der Verständlichkeit dahingehend, dass keine gleichlaufenden Änderungen an IAS 7 Statement of Cash Flows vorgeschlagen werden, obgleich eine Angleichung des Ausweises in der Kapitalflussrechnung an Gewinn- und Verlustrechnung möglich und, wie wir meinen, gerechtfertigt und angemessen wäre.

Einzelheiten können der DRSC-Stellungnahme entnommen werden, die auf der Website des DRSC abrufbar ist.