14. Januar 2016

DRSC nimmt Stellung zum IFRIC DI/2015/1

Das DRSC hat heute seine Stellungnahme zum Interpretationsentwurf DI/2015/1 Uncertainty over Income Tax Treatments an das IFRS Interpretations Committee und kurz zuvor auch an EFRAG übermittelt.
Das DRSC sieht im Interpretationsentwurf eine sachgerechte Ableitung von IAS 12, die zu einer konsistenten Anwendung des Standards führt und ein ökonomisch sinnvolles Ergebnis liefert. Problematisch sieht das DRSC hingegen die Inkonsistenz der Berücksichtigung von Unsicherheit bei der ertragssteuerlichen Behandlung im Vergleich zu anderen Steuerarten, die in den Anwendungsbereich von IAS 37 fallen. Das DRSC empfiehlt in seiner Stellungnahme, die Thematik von symmetrischer vs. asymmetrischer Behandlung von Unsicherheit zunächst bei der Überarbeitung des Rahmenkonzepts zu adressieren und im nächsten Schritt die bilanzielle Behandlung in den Standards anzugleichen.(Stellungnahme an IFRS IC/an EFRAG)