15. Mai 2017

DRSC nimmt Stellung zur ESA-Konsultation der EU

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee hat zur Konsultation der EU-Kommission in Bezug auf die Arbeitsweise der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) Stellung genommen.

Die EU-Kommission hatte am 21. März 2017 eine Konsultation zu den europäischen Finanzaufsichtsbehörden gestartet (wir berichteten). Auch wenn der Schwerpunkt der 32 Fragen auf der Evaluierung der Arbeitsweise der einzelnen Behörden liegt, zielen zwei Fragen explizit auf das Themengebiet „Rechnungslegung und Prüfung“ ab. Der Verwaltungsrat des DRSC hatte sich auf seiner Sitzung am 27. März mit dem Papier befasst und ein koordiniertes Vorgehen beschlossen. Die Geschäftsstelle hat daraufhin Antwortentwürfe auf die Fragen 14 und 15 formuliert und zur Abstimmung an die Mitglieder des Verwaltungsrats geleitet.

Der Verwaltungsrat des DRSC kommt in seinem Schreiben zu dem Schluss, dass für eine vorgeschlagene stärkere Koordinierungs- und Durchsetzungsrolle von ESMA nicht hinreichend dargelegt wurde, warum es überhaupt einer Änderung der derzeitigen Verfahrensweise bedarf, da dem DRSC keine Fälle von tatsächlich aufgetretenen Regulierungslücken bekannt seien. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Übernahme der Aufgaben von EFRAG bei der Indossierung der IFRS für Zwecke der Anwendung in Europa sieht der Verwaltungsrat des DRSC ebenfalls keine überzeugenden Argumente. Nicht nur habe EFRAG eine umfassende Strukturreform hinter sich, die zu greifen beginne und sich bewährt habe. Darüber hinaus habe eine überdeutliche Mehrheit der an der sog. Maystadt-Konsultation Befragten aus dem Jahr 2014 ihre Ablehnung zum Ausdruck gebracht, ESMA die Aufgaben von EFRAG übernehmen zu lassen. Folglich sei die Kommission nicht gut beraten, ein funktionierendes System ohne erkennbare Not auf den Prüfstand zu stellen.

Das vollständige Schreiben können Sie hier einsehen.