9. Oktober 2023

DRSC nimmt Stellung zur vorgeschlagenen Anhebung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften

Das DRSC hat am 6. Oktober 2023 seine Stellungnahme an die Europäische Kommission zum Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der Schwellenwerte in Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2013/34 (Bilanzrichtlinie) übermittelt.

In seiner Stellungnahme stimmt das DRSC der vorgeschlagenen Anhebung der in der Bilanzrichtlinie genannten Schwellenwerte zu. Gleichzeitig spricht sich das DRSC dafür aus, dass die vorgeschlagenen Änderungen der Schwellenwerte kurzfristig, ggf. bereits für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2023 enden zur Anwendung kommen sollten.

Weitere Einzelheiten können der DRSC-Stellungnahme entnommen werden.

Hintergrund: Die Europäische Kommission hatte am 13. September 2023 einen Vorschlag unterbreitet, die in Artikel 3 der Bilanzrichtlinie genannten Schwellenwerte um rd. 25 % anzuheben, um auf diese Weise der Inflationsentwicklung seit der letzten Überprüfung der Schwellenwerte Rechnung zu tragen (wir berichteten).