22. Mai 2020

DRSC nimmt Stellung zu IASB ED/2020/3 zur Verschiebung des Erstanwendungszeitpunktes der Änderungen an IAS 1

In seiner Stellungnahme unterstützt das DRSC den Vorschlag des IASB den Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig um ein Jahr, d.h. auf Geschäftsjahre beginnend ab dem 01. Januar 2023, zu verschieben. Als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie soll dies den Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung der Änderungen an IAS 1 gewähren.

Die Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig waren vom IASB im Januar 2020 veröffentlicht worden. Gegenstand der Änderung ist u.a. die Klarstellung, dass im Rahmen der Klassifizierung von Verbindlichkeit als kurz- oder langfristig auf bestehende Rechte des Unternehmens zum Abschlussstichtag abzustellen ist.