27. März 2023

DRSC-Stellungnahme an EFRAG zum Diskussionspapier „Bilanzierung variabler Vergütungsbestandteile“

Das DRSC hat heute seine Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier „Bilanzierung variabler Vergütungsbestandteile“ an EFRAG übermittelt.

Darin bekunden wir, dass das Thema „Avacon“ von großer Reichweite ist und die zu betrachtenden Aspekte komplex sind. Obwohl EFRAG im DP zahlreiche Details und Facetten darlegt, sind die Ausführungen zum Thema im DP nicht erschöpfend. Konkret ist unvollständig, dass für Verbindlichkeiten nur der Ansatz(zeitpunkt), jedoch nicht Bewertungsfragen zur Diskussion gestellt werden, und dass für Vermögenswerte wiederum nur die Bewertung, hingegen nicht der Ansatz thematisiert wird.

Aufgrund der Komplexität – und angesichts früherer Debatten im IFRS IC, die herausstellten, dass dieses Thema von großer Breite ist und einer intensiveren Diskussion bedarf – empfehlen wir, momentan keine öffentliche Diskussion zum Thema „Avacon“ zu führen. Vielmehr ist maßgeblich, ob und wann der IASB selbst dieses Thema aufgreift. Da der IASB als Folge der jüngsten Agendakonsultation dieses Thema nicht (mehr) auf seiner Agenda hat und auch für viele Stakeholder derzeit andere Themen Priorität haben, halten wir eine weitere Befassung mit dem Thema „Avacon“ derzeit für nicht zweckmäßig.

Aus diesem Grunde hat das DRSC seine Diskussion und daraus resultierende kurze Stellungnahme bereits jetzt finalisiert. Die Konsultation der EFRAG hingegen läuft (nach jüngster Verlängerung) noch bis zum 30. November 2023.