18. Juni 2019

DRSC-Stellungnahme zum ED/2019/1 Interest Rate Benchmark Reform

Das DRSC hat seine Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2019/1 Interest Rate Benchmark Reform (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39) an den IASB übermittelt (wir berichteten).

Darin begrüßen wir die Erleichterungen bezüglich bestimmter Anforderungen an die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Wir stimmen dem IASB zu, dass die bilanzielle Auflösung von Sicherungsbeziehungen allein aufgrund bestehender Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Zinsbenchmark-Reform und die daraus resultierende Volatilität keine entscheidungsrelevanten Informationen vermitteln.

In unserer Stellungnahme

  • befürworten wir den klarstellenden Charakter der vorgeschlagenen Änderungen,
  • regen an, den unterschiedlichen Anforderungen an die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 und IAS 39 mehr Beachtung zu geben und
  • hinterfragen die Verhältnismäßig und Signifikanz der vorgeschlagenen Offenlegungspflichten.

Darüber hinaus raten wir dem IASB zu einer möglichst zeitnahen Befassung mit den bilanziellen Auswirkungen der eigentlichen Transformation auf die alternativen Referenzzinssätze.