22. November 2019

DRSC nimmt Stellung zum IASB ED/2019/6

Das DRSC hat heute seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2019/6 Disclosure of Accounting Policies (Proposed amendments to IAS 1 and IFRS Practice Statement 2) an den IASB übermittelt.

Darin unterstützen wir insgesamt die im Standardentwurf verfolgte Zielsetzung des IASB, Unternehmen darin zu bestärken, sich auf solche Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang zu beschränken, die für Abschlussadressaten relevant sind, und unwesentliche Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wegzulassen. Wir sind ebenfalls – wie der IASB – der Ansicht, dass die Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in der Praxis häufig die Anforderungen der IFRS-Standards im Wortlaut wiederholen und daher nur in begrenztem Umfang unternehmensspezifische Informationen enthalten.

Allerdings gehen wir nicht davon aus, dass die Zielsetzung des IASB dadurch erreicht wird, indem die Verpflichtung zur Angabe der „maßgeblichen“ (significant) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden durch eine Verpflichtung zur Angabe der „wesentlichen“ (material) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ersetzt wird. Unseres Erachtens nach sollten die Änderungsvorschläge deutlicher die Abgrenzung zwischen:

  • solchen Angaben, die für den Abschlussadressaten relevant sind und daher gemacht werden sollten, und
  • solchen Angaben, die keinen Informationswert aufweisen und weggelassen werden sollten,
    herausarbeiten.

In unserer Stellungnahme begrüßen wir ferner, dass der Änderungsentwurf auch Anwendungsleitlinien und -beispiele für das IFRS Practice Statement 2 vorschlägt. Allerdings konzentrieren sich diese Beispiele auf die Identifikation von solchen Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die nur den Wortlaut einzelner IFRS-Standards wiederholen. Wir schlagen daher vor, dass der IASB gleichermaßen Positivbeispiele entwickeln sollte, die die Zielsetzung der vorgeschlagenen Änderungen (d.h. unternehmensspezifische Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die den Abschlussadressaten relevante Informationen liefern) besser verdeutlichen.