19. März 2021

DRSC nimmt Stellung zum IASB ED/2020/4 Lease Liability in a Sale and Leaseback

Das DRSC hat heute seine Stellungnahme zum IASB ED/2020/4 Lease Liability in a Sale and Leaseback übermittelt.

Die vom IASB vorgeschlagenen Regelungen werden durch das DRSC nicht unterstützt. Stattdessen wird es als sinnvoller erachtet, dieses Thema im Rahmen des ausstehenden Post-implementation Review (PiR) zu IFRS 16 zu erörtern.

Sollte aufgrund der unvollständigen Regelungen des Standards und der festgestellten diversity in practice jedoch bereits vor dem PiR eine (ggf. auch nur kurzfristige) Lösungsmöglichkeit durch das IASB vorgesehen werden, so sollte diese deutlich einfacher als die Vorschläge des ED ausfallen.

Als Alternative spricht sich das DRSC in der Stellungnahme für die Abgrenzung des auf den zurückbehaltenen Anteil am Nutzungsrecht entfallenden Gewinns über die erwartete Laufzeit des Leaseback-Vertrags aus.