24. Februar 2021

DRSC unterstützt kurzfristige Änderung an IFRS 16 zur Verlängerung der Erleichterung für Mietkonzessionen im Kontext der Coronavirus-Pandemie

Das DRSC hat zu dem am 11. Februar 2021 vom IASB veröffentlichten Entwurf eines Änderungsstandards ED/2021/2 Covid-19-Related Rent Concessions beyond 30 June 2021 Stellung genommen (DRSC-Stellungnahme an den IASB).

In Übereinstimmung mit der Unterstützung für die ursprüngliche Standardänderung, beurteilen wir die Verlängerung der Verfügbarkeit dieser Ausnahmeregelung als eine pragmatische Lösung für die anhaltenden Rechnungslegungsherausforderungen, mit denen sich Leasingnehmer konfrontiert sehen. In Anbetracht des verlängerten Zeitraums beobachtbarer Covid-19-bezogener Mietkonzessionen, entspricht die Verlängerung der Ausnahmeregelung auch der Intention, welche das IASB verfolgte, als es die praktische Ausnahmeregelung im Mai 2020 entwickelte. Die Verlängerung um 12 Monate schätzen wir als einen angemessenen und notwendigen Kompromiss ein, um der Ungewissheit über die Dauer und den Schweregrad der laufenden Covid-19-Pandemie angemessen Rechnung zu tragen.

Dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens und den vorgeschlagenen Übergangsregelungen stimmen wir grundsätzlich zu. Zudem werden verschiedene Fallkonstellationen, für welche wir die Wechselwirkung der ursprünglichen Änderung mit den aktuellen Vorschlägen als kritisch ansehen, in der Stellungnahme angeführt.