6. Dezember 2016

DRSC-Stellungnahme an das IDW zur zweiten Fortsetzung von ERS HFA 48

Das DRSC hat heute eine Stellungnahme an das IDW betreffend die zweite Fortsetzung von ERS HFA 48 Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 adressiert. (IDW-Entwurf)

Im Allgemeinen halten wir die Fortsetzung für ausgewogen und sachgerecht, da sie gegenüber IFRS 9 weder zusätzliche Berichtspflichten begründet noch bestehende Freiheitsgrade einengt; zudem erscheinen uns Auswahl und Gewichtung der aufgegriffenen Einzelfragen sachgerecht und ausgewogen. Insgesamt ist die zweite Fortsetzung für Finanzdienstleister gut lesbar, für Nichtfinanzdienstleister hingegen könnte die Lesbarkeit erschwert sein.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass wegen der noch ausstehenden Fortsetzung von ERS HFA 48 betreffend Modifikationen unsere Analyse und somit Stellungnahme weiterhin noch nicht abschließend ist.