26. Juni 2018

DRSC-Stellungnahme an das IFRS IC

Wir haben heute eine Stellungnahme an das IFRS IC übermittelt, in der wir uns zu einem Thema äußern, das in den Sitzungen im März sowie Mai 2018 erörtert wurde – jedoch bislang ohne Entscheidung.

Gegenstand der Diskussion war die Frage, wie „freiwillige Zahlungen“ von Steuern, die keine Ertragsteuern sind, zu bilanzieren sind. Insb. stellte sich die Frage, ob IAS 37 oder eine anderer IFRS oder gar das IFRS-Rahmenkonzept maßgeblich sind. Das IFRS IC kam zu dem Schluss, dass im vorliegenden fraglichen Fall die Vorauszahlung zum Ansatz eines Vermögenswerts auf Basis des Rahmenkonzepts führt. Diese Äußerung halten wir für kritisch, da sie für den speziellen Fall Annahmen trifft, die wir nicht teilen. Zudem ist diese Aussage nicht allgemein gültig – was aber geboten erscheint, da auch andere Fälle von freiwilligen Zahlungen (Vorauszahlungen, Überzahlungen etc.) nicht klar geregelt sind und daher mutmaßlich einer Klarstellung bedürfen.