3. Januar 2018

DRSC-Stellungnahme an den IASB zum ED/2017/6 (Änderung von IAS 1/8)

Das DRSC hat heute seine Stellungnahme zum ED/2017/6 Definition of Material (Proposed amendments to IAS 1 and IAS 8) an den IASB übermittelt. Eine wortgleiche Stellungnahme wurde auch an EFRAG übermittelt.

In der Stellungnahme des DRSC zum IASB-Entwurf werden grundsätzlich die Angleichungsvorschläge und der identifizierte Klarstellungsbedarf bei der Definition von „wesentlich“ in IAS 1 und IAS 8 unterstützt. Das DRSC gibt allerdings zu bedenken, dass keine Notwendigkeit besteht, die Wesentlichkeit von Abschlussinformationen im Kontext einer Falschdarstellung, dem Unterlassen oder der Verschleierung von Information zu definieren. Daher wird dem IASB ein Änderungsvorschlag für die Definition von „wesentlich“ in der Stellungnahme unterbreitet.

Das DRSC mahnt zudem Klarstellungsbedarf hinsichtlich der Interpretation bzw. Abgrenzung von „not material information“ vs. „immaterial information“ an. Ebenso wird darauf verwiesen, dass die Vorschläge im IASB-Entwurf zur Duplikation von IFRS-Vorgaben in IAS 1 und IAS 8 führen. Diese Duplikation sollte durch Nutzung von Querverweisen vermieden werden.