8. Dezember 2016

DRSC-Stellungnahme zu EFRAGs Konsultationsdokument im Rahmen der Übernahme von IFRS 16

Das DRSC hat heute seine Stellungnahme zu EFRAGs Konsultationsdokument im Rahmen der Übernahme von IFRS 16 Leasingverhältnisse in EU-Recht übermittelt.

In der Stellungnahme greift das DRSC bestehende Kritikpunkte an den Regelungen zur Leasingbilanzierung auf, kommt nach Abwägung der Stärken und Schwächen des Standards sowie der Vor- und Nachteile einer (Nicht-)Indossierung jedoch zu einem positiven Gesamturteil und befürwortet somit die Übernahme von IFRS 16 in EU-Recht.

Zudem hat das DRSC in das Schreiben den deutlichen Hinweis aufgenommen, dass in Bezug auf den zeitlichen Ablauf des Indossierungsprozesses sichergestellt werden müsse, dass den Unternehmen tatsächlich die Möglichkeit zur vorzeitigen Anwendung des Standards im Jahr 2018 verbleibt.