31. Januar 2022

DRSC übermittelt Stellungnahme zum PiR von IFRS 9

Das DRSC hat am 28. Januar 2022 seine Stellungnahme zum Post-implementation Review (PiR) von IFRS 9 – Abschnitt Klassifizierung und Bewertung an den IASB übermittelt.

Darin äußern wir uns grundsätzlich positiv zur bisherigen Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsregeln in IFRS 9. Allerdings hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung einige Schwerpunkte identifiziert und in der Stellungnahme genannt, bei denen die Anwendung herausfordernd ist oder Klarstellungs- und Anpassungsbedarf zu bestehen scheint. Themenfelder diesbezüglich sind

  • Art und Umfang der Anwendung der Effektivzinsmethode und des Zahlungsstromkriteriums auf bestimmte Finanzinstrumente mit ESG-Elementen,
  • die Erfassung der Folgebewertung von Eigenkapitalinstrumenten in der Kategorie Fair Value through OCI (hierbei insb. das sog. Recycling-Verbot) sowie
  • die unklaren Regelungen zu Modifikationen und deren Zusammenspiel mit den Wertminderungs- und Ausbuchungsvorschriften.

Bei einigen Aspekten weisen wir auch auf die unterschiedlichen Erfahrungen und Herausforderungen bei der IFRS 9-Anwendung in verschiedenen Branchen hin. Bzgl. der Finanzinstrumente mit ESG-Elementen regen wir eine separate, und zwar beschleunigte Befassung durch den IASB an.