23. August 2024

DRSC unterstützt branchenbezogene ESRS-Wesentlichkeitsanalysen

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) geänderte Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) verpflichtet zukünftig rund 14.600 deutsche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772). Grundlegendes Merkmal dieser Berichterstattung ist das Konzept der doppelten Wesentlichkeit, wonach nur solche Angaben berichtet werden, die mit wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken oder Chancen verbunden sind.

Aufgrund der Komplexität der Wesentlichkeitsanalyse haben erste Branchenverbände als Orientierung für Ihre Mitgliedsunternehmen branchenbezogene Wesentlichkeitsanalysen veröffentlicht. Das DRSC sammelt die bisher veröffentlichten branchenbezogenen Wesentlichkeitsanalysen nunmehr auf einer Projektseite, um einen Überblick zu den bisher erarbeiteten Hilfestellungen zu ermöglichen.

Zudem erarbeitet das DRSC derzeit in Kooperation mit dem BDI eine Broschüre als Hilfestellung zur Erstellung von branchenbezogenen Wesentlichkeitsanalysen. Diese prozessuale Unterstützung soll es einzelnen Branchenverbänden erleichtern, für ihre Verbandsmitglieder solche Wesentlichkeitsanalysen zu erarbeiten. Diese branchenbezogenen Vorüberlegungen können Unternehmen in ihre unternehmensindividuellen Wesentlichkeitsanalysen einfließen lassen. Davon dürften insbesondere jene Unternehmen profitieren, die für ab dem ersten Januar 2025 beginnende Geschäftsjahre erstmalig zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden.

Das DRSC hatte am 12. Juli 2024 bereits eine Kurzumfrage zum Stand der Wesentlichkeitsanalyse nach den ESRS unter den DAX 40-Unternehmen veröffentlicht.