Home Nachrichten DRSC verabschiedet DRÄS 13
23. Juni 2023
Das DRSC hat am 16. Juni 2023 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 13 (DRÄS 13) verabschiedet. Mit DRÄS 13 werden Änderungen an DRS 20 Konzernlagebericht sowie DRS 21 Kapitalflussrechnung vorgenommen. Mit dem Änderungsstandard werden Regelungen zu den folgenden Themenbereichen in DRS 20 und DRS 21 ergänzt:
Der Änderungsstandard ist erstmals zu beachten für das nach dem 31. Dezember 2022 beginnende Geschäftsjahr. Eine frühere vollumfängliche Anwendung ist zulässig. Der Änderungsstandard wird dem BMJ – zwecks Bekanntmachung nach § 342 Abs. 2 HGB – zeitnah vorgelegt.
Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu E-DRÄS 13 befindet sich hier.