25. Oktober 2019

DRSC verabschiedet DRÄS 9 – Erstanwendung offen

Nachdem der HGB-FA DRÄS 9 bereits in der letzten Woche verabschiedet hatte, hat nun auch der IFRS-FA dem Änderungsstandard am vergangenen Donnerstag zugestimmt.

Die Änderungen an DRS 17 und DRS 20 aufgrund des ARUG II stehen unter zwei Vorbehalten. Zum einen besteht der Vorbehalt, dass die im RegE enthaltenen Änderungen betreffend den (Konzern-) Anhang und (Konzern-) Lagebericht deckungsgleich in das endgültige ARUG II einfließen. Zum anderen ist das Datum der Erstanwendung dieser Änderungen in DRS 17 und DRS 20 nicht konkret benannt, da noch offen ist, welchen Zeitpunkt das Gesetz in diesem Zusammenhang vorsehen wird. Insofern erstreckte sich die Verabschiedung des DRÄS 9 durch die Fachausschüsse auf den konkreten Inhalt der erwarteten Änderungen am HGB sowie auf das allgemeine – nicht aber das konkrete – Datum der Erstanwendung.

Die Änderungen des DRÄS 9 ggü. E-DRÄS 9 sind in einer Unterlage dargestellt, die Sie hier herunterladen können. Die cover note zu TOP 2 der 78. Sitzung, in der die wesentlichen Änderungen ggü. E-DRÄS 9 beschrieben werden, finden Sie unter dem Link.