29. September 2023

DRSC veröffentlicht Ergebnisse seiner Kurzumfrage zur
ESRS-Implementierung in den DAX 40-Unternehmen

Das DRSC hat im Sommer 2023 eine Kurzumfrage unter den DAX 40-Unternehmen zur Implementierung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durchgeführt. An der Befragung nahmen 39 der DAX 40-Unternehmen teil. Die Ergebnisse dieser online-Befragung sind hier abrufbar.

Die ESRS sind für die DAX 40-Unternehmen für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2024 ver­pflichtend anzuwenden. In der Kurzumfrage machten die Unternehmen Angaben zur organisatorischen Anbindung des ESRS-Implementierungsprojekts, zum Start­zeit­punkt und zum aktuellen Stand des Projekts sowie zu den größten Schwierigkeiten, die die Unternehmen derzeit bei der ESRS-Implementierung sehen. Ferner gaben die Unternehmen an, mit welchen weiteren Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sie sich befassen.

Wenige Monate vor der verpflichtenden Erstanwendung der ESRS gibt diese Befra­gung Aufschluss über die Vorgehensweise und Herausforderungen der ESRS-Imple­mentierung in den DAX 40-Unternehmen. Diese bestehen z.B. für ca. 80% der befrag­ten Unternehmen in unklaren Berichtsanforderungen und der Quali­tät­/Nach­prüfbarkeit der Daten.  Die Befragung zeigt ferner auf, dass sich diese Unternehmen mit verschie­de­nen weiteren Berichtsvorgaben befassen. Dazu zählen für über 70% der Unternehmen die GRI, die derzeit als Grundlage separater Nachhaltigkeitsberichte zur Erfüllung der bis einschließlich 2023 geltenden Anforderungen der NFDR gewählt werden. Mehr als die Hälfte der Unternehmen befassen sich neben den ESRS auch mit den IFRS-Nachhaltigkeitsstandards (IFRS S1 und S2, 22 Unternehmen) bzw. den branchenbezogenen SASB-Standards (23 Unternehmen), die jeweils nicht verpflichtend anzuwenden sind.

Eine der größten Schwierigkeiten sehen die Unternehmen in den Unklarheiten bezüg­lich der Berichtsanforderungen. Angabegemäß ist dies zum Teil auf die ausstehenden fi­nalen ESRS zurückzuführen. Diese wurden im Zuge des Erlasses des Delegierten Rechts­akts der Europäischen Kommission am 31. Juli 2023 veröffentlicht. Zum ande­ren befassen sich die Unternehmen mit Fragen zum Verständnis der ESRS und zur inhaltlichen Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichte. Das DRSC führt für sol­che Fragen zur Implementierung der ESRS sog. Anwenderforen durch. Damit schafft das DRSC ein Format, in dem sich Unternehmensvertreter deutscher Unternehmen zu Fragen aus der Erstanwendung der ESRS austauschen können.

Georg Lanfermann, Präsident des DRSC, kommentiert die Ergebnisse: „DAX40-Unternehmen sind bereits mitten in der Implementierung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtstandards. Internationale Konsistenz bleibt eine wichtige Maxime. Von den Implementierungserfahrungen wird die große Zahl deutscher Unternehmen profitieren, die ebenfalls mit Berichtspflichten konfrontiert sind.“

Der Kurzbericht mit den Ergebnissen dieser online-Befragung ist sowohl auf Deutsch (Kurzbericht hier) als auch in englischer Sprache (Results here) abrufbar.