Home Nachrichten DRSC veröffentlicht vorläufige Analyse zur Überarbeitung des ESRS Set 1
18. August 2025
Das DRSC veröffentlichte am 18.8.2025 seine vorläufige Analyse der EFRAG-Vorschläge zur Überarbeitung des ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772). Das DRSC möchte frühzeitig die Diskussion zu den Vorschlägen der EFRAG zur ESRS-Überarbeitung befördern und bittet deshalb um Rückmeldung zu seiner vorläufigen Analyse bis zum 8. September 2025 an info@drsc.de.
Die vorläufige Analyse besteht aus den folgenden Dokumenten, die alle auf der einschlägigen Projektseite abrufbar sind:
DRSC-Präsident Georg Lanfermann kommentiert die Veröffentlichung wie folgt: „Das DRSC bietet mit der vorläufigen Analyse der deutschen Stakeholder-Community eine frühzeitige Möglichkeit zur Orientierung. Dies kann angesichts der Kurzfristigkeit und Komplexität der Überarbeitung der ESRS auch bei der eigenen Analyse helfen.“
Zudem wird das DRSC gemeinsam mit EFRAG am 18. September 2025 (9-12 Uhr) eine webbasierte Diskussionsveranstaltung abhalten, auf der sowohl die Vorschläge für das überarbeitete ESRS Set 1 als auch die ersten Einschätzungen der Vorschläge durch den DRSC-Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Diskussion gestellt werden. Anmeldungen für diese online-Veranstaltung sind hier möglich.
Hintergrund: Am 31. Juli 2025 veröffentlichte EFRAG die Entwürfe des überarbeiteten ESRS Set 1 zur Kommentierung. Die Kommentierungsfrist gegenüber EFRAG endet am 29. September 2025. Veröffentlicht werden neben den Vorschlägen für die zwölf überarbeiteten ESRS auch tabellarische Übersichten über die in den jeweiligen Standards vorgenommenen Änderungen (log of amendments) sowie Vorschläge für zusätzliche (freiwillig anwendbare) Guidance (non-mandatory implementation guidance, NMIG), das Glossar und die Grundlage für die Schlussfolgerungen für die Vorschläge (Basis for Conclusions). Diese Unterlagen sind hier abrufbar.
Das DRSC hat sich in den vergangenen Monaten intensiv in den Prozess zur Überarbeitung der ESRS Set 1 eingebracht und gegenüber EFRAG unter anderem in folgenden Schreiben Position bezogen:
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