1. Dezember 2021

DRSC-Verwaltungsrat setzt neuen Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung ein

Am 29. November 2021 hat der Verwaltungsrat des DRSC die Einsetzung eines Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Damit kann das DRSC künftig auch in diesem Bereich seinen Aufgaben im Rahmen des § 342 HGB nachkommen.

Das DRSC erwartet in den nächsten Wochen zahlreiche Veröffentlichungen seitens der EFRAG Project Task zu European Sustainability Reporting Standards. Mit dem neuen Fachausschuss ist das DRSC nun in der Lage, diese Unterlagen mit breiter fachlicher Expertise im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu kommentieren.

Die Mitglieder des Fachausschusses werden in Kürze bekanntgegeben.

DRSC-Präsident WP/StB Georg Lanfermann kommentiert wie folgt: „Dies ist ein wichtiger Meilenstein in der Reform der Facharbeit des DRSC, nachdem wir im Oktober bereits ein neues DRSC-Leitbild veröffentlicht hatten.“