18. Juli 2018

DRSC zur EU Eignungsprüfung des Vorschriftenrahmens zur Unternehmensberichterstattung

Das DRSC hat sich an der Eignungsprüfung des EU-Vorschriftenrahmens zur Unternehmensberichterstattung der Europäischen Kommission (Fitness Check on the EU framework for public reporting by companies) beteiligt.

Unsere finalen Antworten auf die im Konsultationsdokument gestellten Fragen nebst einem Begleitschreiben, in welchem wir die Kernaussagen unserer Antworten zusammenfassen, können hier heruntergeladen werden.

Auch wenn wir der Eignungsprüfung im Grundsatz positiv gegenüberstehen, geben einige Elemente dieser Konsultation Anlass zu Kritik. So sehen wir keine überzeugenden neuen Argumente für eine erneute Befassung mit der IAS-VO – wenige Jahre nach der letzten Evaluation – und sprechen uns ausdrücklich gegen einen Indossierungsprozess aus, der Änderungen an den vom IASB verabschiedeten IFRS für den europäischen Rechtsraum zulässt.

Weiterhin regen wir an, den Anwendungsbereich der Eignungsprüfung zu erweitern und auch aufsichtsrechtliche EU-Offenlegungsvorschriften mit einzubeziehen, um bestehende Überschneidungen und Doppelanforderungen mit den Rechnungslegungsvorschriften zu beseitigen. In gleicher Weise schlagen wir vor, dass die Kommission die Level-2- und Level-3-Vorschriften in den Fitness-Check einbezieht, weil gerade hier Widersprüche und Inkohärenzen zu den Richtlinien anzutreffen sind.

Das DRSC rät der Europäischen Kommission ferner von kurzfristigen Regulierungsaktivitäten betreffend die Bankbilanzrichtlinie, die Versicherungsbilanzrichtlinie und die nichtfinanzielle Berichterstattung ab und schlägt stattdessen vor, die Entwicklungen zu beobachten und verfügbare Evidenz sorgfältig zu prüfen.